
Wo Estriche München Künstliche Intelligenz einsetzt – und wo nicht
Auf dieser Website finden Sie ein Chat-Fenster mit vorformulierten Antworten zu häufigen Fragen (Leistungen, Kontakt, Einsatzgebiet, Preisrahmen). Die Antworten sind fest hinterlegt und werden ausschließlich in Ihrem Browser ausgewählt. Ein KI-System kommt dabei nicht zum Einsatz.
Ihre Eingabe im Chat-Fenster wird weder an uns noch an Dritte übertragen, nicht gespeichert und nicht ausgewertet. Es findet dort keine Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns statt. Möchten Sie uns Ihr Anliegen schildern, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail – dann bearbeitet ein Mensch Ihre Anfrage.
Unabhängig vom Chat-Fenster setzen wir KI-gestützte Systeme bei der Bearbeitung eingehender Kundenanfragen ein – etwa zur Vorprüfung übermittelter Unterlagen (zum Beispiel Fotos und Maßangaben) und zur automatisierten Erstellung von Kostenvoranschlägen beziehungsweise Angebotsentwürfen auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Daten. Ziel ist eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen zur Angebotserstellung) beziehungsweise Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer effizienten Anfragebearbeitung).
Ein auf diesem Weg erstellter Kostenvoranschlag oder Angebotsentwurf wird ausnahmslos von einem Mitarbeiter geprüft und erst nach dieser Prüfung freigegeben und versendet. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich an die von uns eingesetzten KI-Dienstleister als Auftragsverarbeiter.
Die Transparenzpflicht nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-VO) gilt für KI-Systeme, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren. Die oben beschriebene Verarbeitung tut das nicht: Sie bereitet eine bereits bei uns eingegangene Anfrage im Hintergrund auf. Wir informieren Sie hier dennoch über Art und Zweck des Einsatzes, damit für Sie nachvollziehbar bleibt, wo auf unserer Seite Künstliche Intelligenz beteiligt ist. Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III der KI-VO sind nicht einschlägig. Sie können jederzeit verlangen, dass Ihre Anfrage ohne KI-Unterstützung bearbeitet wird – teilen Sie uns das einfach mit.
Stand: 04.09.2026
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