Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt hohe Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden – und die Estrichdämmung spielt dabei eine zentrale Rolle. Mit den Verschärfungen, die ab 2026 greifen, müssen Bauherren und Sanierer in München besonders aufmerksam sein.
Was das GEG für die Estrichdämmung bedeutet
Das GEG fordert Mindest-Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für alle Bauteile, die an unbeheizte Bereiche oder das Erdreich grenzen. Für Fußböden über unbeheizten Kellern oder Erdreich gilt ein maximaler U-Wert von 0,30 W/(m²·K), für Fußböden zu Außenluft sogar 0,24 W/(m²·K). Diese Werte erfordern eine Dämmstärke von mindestens 60-100 mm je nach Dämmmaterial.
Pflicht bei Sanierung und Neubau
Im Neubau müssen die Anforderungen des GEG von Anfang an eingeplant werden. Die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes bestimmt die erforderliche Dämmstärke. Bei Sanierungen greift die Pflicht, wenn mehr als 10 Prozent der Fußbodenfläche erneuert werden. Das betrifft viele Projekte in München: Wer seinen Estrich komplett erneuert, muss die aktuellen Dämmanforderungen einhalten.
Welche Dämmmaterialien erfüllen die Anforderungen?
Für die Estrichdämmung kommen verschiedene Materialien in Frage. EPS (Expandiertes Polystyrol) mit WLG 035 ist der preisgünstigste Standard. XPS (Extrudiertes Polystyrol) mit WLG 035 ist feuchtigkeitsbeständiger und wird für Kellerböden empfohlen. PUR/PIR-Platten mit WLG 022-024 bieten die beste Dämmleistung bei geringster Aufbauhöhe – ideal für Münchner Altbauten. Mineralwolle mit WLG 035-040 bietet zusätzlich guten Schallschutz, ist aber dicker.
Berechnung der erforderlichen Dämmstärke
Die erforderliche Dämmstärke ergibt sich aus dem geforderten U-Wert und der Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials. Für einen U-Wert von 0,30 W/(m²·K) benötigen Sie bei EPS (WLG 035) etwa 80-100 mm, bei PUR (WLG 024) nur 60-70 mm. In vielen Münchner Altbauten mit begrenzter Aufbauhöhe ist PUR daher die bevorzugte Lösung, auch wenn sie teurer ist.
Ausnahmen und Befreiungen
Das GEG kennt Ausnahmen: Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Erleichterungen gelten, wenn die Maßnahme das Erscheinungsbild oder die Substanz wesentlich beeinträchtigt. Bei unverhältnismäßigem Aufwand (wenn die Kosten nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch Einsparungen gedeckt werden) kann eine Befreiung beantragt werden. In München betrifft dies vor allem Gebäude unter Denkmalschutz in der Altstadt oder im Lehel.
Förderungen nutzen
Für die energetische Sanierung gibt es attraktive Förderungen. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Das BAFA fördert Energieberatungen mit bis zu 80 Prozent der Kosten. Die Stadt München hat zusätzliche Förderprogramme für energetische Sanierungen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um die Investition in die Estrichdämmung wirtschaftlicher zu gestalten.
Trittschalldämmung und Wärmedämmung kombinieren
Moderne Dämmsysteme kombinieren Wärme- und Trittschalldämmung in einem Aufbau. Eine typische Kombination für Münchner Wohnbauten besteht aus einer Wärmedämmschicht (EPS oder PUR) und einer darüberliegenden Trittschalldämmung (Mineralwolle oder spezielle Trittschallplatten). So werden beide Anforderungen des GEG und der DIN 4109 gleichzeitig erfüllt.
Die Einhaltung der GEG-Anforderungen ist nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Eine gut gedämmte Bodenfläche kann die Heizkosten um 10-15 Prozent senken.

